Infrastruktur
Die Infrastruktur bezeichnet alle langlebigen Grundeinrichtungen personeller, materieller oder institutioneller Art, welche das Funktionieren einer arbeitsteiligen Volkswirtschaft garantieren.
Als "Anbieter von Infrastruktur" definieren wir ausschließlich private oder teilprivatisierte Infrastrukturanbieter. (Vertiefende Informationen erhalten Sie im weiteren Verlauf dieser Seite)
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Wikipedia Veröffentlichung zum Stichwort „Infrastruktur“
(Stand: November 09) (Autoren).
Allgemeines
Infrastruktur und Suprastruktur sind Begriffe, welche erstmals von der NATO verwendet wurden. Die Infrastruktur bezeichnete ursprünglich die im Boden befindlichen Leitungen, wie Rohrleitungen und Kabel.
Die Planung, Erstellung und Instandhaltung bestimmter Arten der Infrastruktur wird zum Teil als Aufgabe des Staates oder ihm assoziierter Organe (öffentlich-rechtliche Einrichtungen, öffentliche Unternehmen) im Rahmen der Daseinsvorsorge angesehen.
Im Zuge der Privatisierung von öffentlichen/staatlichen Betrieben und staatlichen Aufgaben werden insbesondere Erstellung und Instandhaltung der Infrastruktur vermehrt privaten bzw. privatrechtlich organisierten Firmen übertragen. Die Planungs- und Regulierungshoheit bleibt aber weiterhin beim Staat.
Die Erstellung einer öffentlichen Infrastruktur wird meist durch Steuergelder finanziert.
Bei der Infrastruktur gibt es mitunter nationale Besonderheiten. So verfügen die Schweiz, Österreich und Deutschland über ein Bahnstromnetz, während in den anderen Ländern der elektrische Bahnbetrieb im Regelfall mit dem Strom des allgemeinen Elektrizitätsnetzes durchgeführt wird.
Der Begriff Infrastruktur wird inzwischen auch analog zur Kennzeichnung technischer Grundeinrichtungen im privatwirtschaftlichen Bereich, beispielsweise in Unternehmen, verwendet. So können unter anderem verwaltete Straßen, Gebäude und technische Grunddienste wie Strom oder Kommunikation in Industrieparks oder Büroanlagen auch als Infrastruktur verstanden werden, spezielle Organisationsformen der privatwirtschaftlichen Verwaltung solcher Anlagen bezeichnet man zum Beispiel mit „(On-)Site-“ oder „Facility Management“. In den Unternehmen selbst hat sich in den letzten Jahren auch der Begriff IT-Infrastruktur durchgesetzt.
Arten der öffentlichen Infrastruktur
Es gibt folgende Arten von öffentlichen Infrastrukturen:
Technische Infrastruktur
Ver- und Entsorgung
Müllentsorgung
Abwasser
Wertstoffverwertung
Trinkwasser
Elektroenergie
Gas
Fernwärme
Kommunikation
Rundfunk
Internet
Festnetz-Telefonie
Mobilfunk
Verkehr
öffentlicher Verkehr
Binnengewässer
Seeschifffahrt
Eisenbahnen (Nah- und Fernbahn)
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV und Personenfernverkehr Fernbus)
Luftverkehr
Flughäfen
Navigationsfunksender für Luft- und Seefahrzeuge
Individualverkehr
Straßen
Radwege
Gehwege
Soziale Infrastruktur
Bildungssystem, Bildungseinrichtungen
Bibliotheken
Fachhochschulen
Forschungseinrichtungen
Hochschulen
Kindergärten
Kinderkrippen
Kindertagesstätten
Schulen
Universitäten
Dienstleistungen
Kinderbetreuungs-Einrichtungen
Pflegedienste
Vereinswesen
Gesundheitssystem
Krankenhäuser
Rettungsdienste
Wasserrettung
Kulturelle Einrichtungen
Ausstellungsräume
Bibliotheken
Museen
Sehenswürdigkeiten
Tourismus
Öffentliche Sicherheit
Feuerwehr
Katastrophenschutz
Militär
Polizei
Technisches Hilfswerk
Rechtssystem
Gericht
Kanzlei
Recht
Verwaltung
Kommunalverwaltung
Landesverwaltung
Regierung (Staatsverwaltung)
Stadtverwaltung
Kirchen
Infrastrukturrecht
Infrastrukturrecht ist das Recht, das sich mit der staatlichen und kommunalen Infrastruktur und der Gewährleistung flächendeckender Angebote der Daseinsvorsorge beschäftigt (Wasser, Abwasser, Energie, Verkehr, Telekommunikation, Post). Dabei handelt es sich um ein Querschnittsrecht. Das heißt, es gibt keinen Gesetzestext, in dem Infrastrukturrecht zentral geregelt wäre. Bestimmungen des Infrastrukturrechts finden sich daher in:
Verfassungen, etwa das deutsche Grundgesetz (GG),
EG-Vertrag (EGV),
EU-Verordnungen, EU-Richtlinien und EU-Entscheidungen,
EG-Beihilfenrecht,
EU-Wettbewerbsrecht, EU-Kartellrecht,
Rechtsprechung des EuGH (europäischer Gerichtshof),
Kartellrecht (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB),
Wettbewerbsrecht (GWB, Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb – UWG),
Sektorspezifischen Fachgesetzen: Energiewirtschaftsgesetz, Allgemeines Eisenbahngesetz, Telekommunikationsgesetz, Postgesetz
Freistellungsverordnungen,
Vergaberecht (GWB, Vergabeverordnungen – VgV),
Rechtsprechung der Vergabesenate und Kartellsenate des BGH und der Oberlandesgerichte,
Entscheidungen der Kartellbehörden und der EU-Kommission,
Beschlüssen der Vergabenachprüfungsinstanzen.
Im Infrastrukturrecht sind insbesondere folgende Aspekte von Bedeutung:
Offener und diskriminierungsfreier Netzzugang,
Ausschreibungspflicht,
Missbrauch marktbeherrschender Stellung,
Durchleitungsentgelte,
Gemeinsame Nutzung (ggf. Finanzierung) von Infrastruktureinrichtungen,
Berechtigung zum Erhebungen von Maut und Gebühr (Beleihung),
Gebührenhöhe, Mauthöhe,
Erhebung von Erschließungsbeträgen/Erschließungsgebühren,
Vermeidung von Doppelbelastungen für Nutzer/Bürger,
Privatfinanzierung staatlicher und kommunaler Infrastruktur.
Die herausragende Bedeutung des Infrastrukturrechts beruht auf der großen Bedeutung staatlicher und kommunaler Infrastruktur.
Staatliche und kommunale Infrastruktur ist:
Wasser (z. B. Wasserleitungen, Brunnen, Wasserwerke, Wasseraufbereitung)
Abwasser (z. B. Kanalisation, Klärwerk, Vorfluter, Versickerungsanlage)
Straßen (z. B. Straßen, Autobahn, Umgehungsstraße, Straßenbau, Straßenausbau, Autobahnbau, Autobahnausbau, Brücken, Tunnel, Pässe, Umgehungsstraßen)
Immobilien (z. B. Verwaltungsgebäude, Rathaus, Schule, Turnhalle, Schwimmbad)
Schienenverkehr (z. B. Schienennetze, Schienenstrecken, Hochgeschwindigkeitsstrecken, Streckenausbau, zweigleisiger Ausbau, Errichtung von Haltestellen und Bahnhöfen, Sanierung von Bahnhöfen)
Nahverkehr (z. B. Ausbau von U-Bahn-Strecken, Errichtung von Erdgastankstellen/Wasserstofftankstellen für den ÖPNV, Ausbau von Straßenbahnen, Haltepunkte, Park and Ride Gelegenheiten)
Abfall (z. B. Abfalleinsammlung, Abfallsammlung, Abfallbeseitung, Müllverbrennung, Mülldeponie)
Strom (z. B. Stromnetz, Hausanschlüsse, Kraftwerke, Umspannwerke)
Fernwärme (z. B. Leitungsnetz, Kraftwerke)
Gas (z. B. Leitungen, Hausanschlüsse)
Telekommunikation (z. B. Leitungen, Netzknoten, Hausanschlüsse)
Nicht-staatliche Infrastrukturinvestitionen
Infrastruktur-Anlagestrategien sind Kapitalanlagen in Unternehmen, welche die Netzwerke und Einrichtungen zur Grundversorgung von Haushalten und Unternehmen besitzen oder betreiben.
Die wirtschaftsnahen, ökonomischen Bereiche der Infrastruktur charakterisieren sich dadurch, dass der Empfänger bereit ist, für diese Dienstleistungen zu bezahlen. Nicht-staatliche Investoren erwerben das Eigentum an einer Infrastruktureinrichtung, wie z. B. einer Mautstraße oder einem Pipeline-Netz. Dies geschieht im Rahmen von Privatisierungen, Verkäufen von privat gehaltenen Unternehmen oder durch die Errichtung und den daran anschließenden Betrieb. Die Leistung wird der Allgemeinheit typischerweise gegen Entgelt zur Verfügung gestellt.
Investitionen in die soziale Infrastruktur sind häufig Kooperationen im Rahmen eines Public Private Partnerships (PPP) oder einer Private Finance Initiative (PFI) zwischen öffentlichem und privatem Sektor. Der Staat erbringt weiterhin die Dienstleistung, während sich die eigentlichen Vermögenswerte, je nach Modell, nicht in Staatseigentum befinden und/oder von nicht-staatlichen Investoren errichtet, betrieben und unterhalten werden. Es gibt unterschiedliche Modelle, die sich nach dem Ausmaß an Verantwortung des nicht-staatlichen Investors unterscheiden. Die soziale Infrastruktur besteht aus Leistungen und Einrichtungen mit starken positiven externen Effekten, die als freie oder subventionierte Güter zur Verfügung gestellt werden.
Charakteristische Merkmale von Infrastrukturinvestitionen
Als Investor ist es schwer, direkten Zugriff zu Investitionsobjekten zu bekommen, da die Eintrittsbarrieren hoch sind. Es entsteht ein hoher Kapitalbedarf, bevor die Investitionen Cash Flows abwerfen. Infrastrukturinvestoren operieren zudem in einem hoch regulierten Umfeld, dies erfordert fachspezifische Expertise der Manager. Der hohe Platzbedarf ist eine weitere Eintrittsbarriere, da dieser besonders in urbanen Räumen oft knapp ist. Im Infrastrukturbereich stehen nicht marktmäßige Entscheidungsmechanismen auf der Tagesordnung, da häufig ein monopolistisches oder oligopolistisches Marktumfeld vorliegt. Der Verbraucher hat häufig keinen Einfluss auf die Preisbildung, da keine Ersatzgüter zur Verfügung stehen. Infrastrukturanlagen stellen eine unverzichtbare Basisleistung für eine Gesellschaft dar. Besonders interessant scheinen Infrastrukturinvestitionen aufgrund der Performancemerkmale zu sein. Bei relativ geringem Portfoliorisiko (gemessen an der Volatilität) kann mit einer Investition ein langfristiger, regelmäßiger und gut kalkulierbarer Cash Flow erwirtschaftet werden. Die Erträge stellen sich als gut kalkulierbar dar, da häufig sehr lange Konzessionen mit sehr solventen Schuldnern (Mietern), häufig dem Staat, geschlossen werden. Diese Konzessionen sind häufig von 25-99 Jahren vereinbart. Es wird zudem eine geringe und unelastische Nachfrage nach den Leistungen unterstellt, da die Verbraucher auf die Einrichtungen angewiesen sind. Daher spielen auch Konjunkturzyklen nur eine untergeordnete Rolle bei einer Investitionsentscheidung. Infrastrukturinvestitionen korellieren nur in geringem Maße zu anderen Anlageklassen und weisen eine geringere Volatilität auf. Problematisch ist bei einer Investition in die Infrastruktur, dass diese nur einer interessanten Renditeerwartung gerecht wird, wenn ein hoher Fremdkapitalanteil in die Finanzierung eingebracht wird.
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