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Kosmetikprodukte


Der Ausdruck Kosmetik bezeichnet die Körper- und Schönheitspflege, bzw. die Erhaltung, Wiederherstellung oder gar Verbesserung der Schönheit des menschlichen Körpers. Bestimmte Substanzen, die Kosmetika, reinigen, stabilisieren, vitalisieren, deodorieren oder parfümieren die Haut, Nägel und Haare. Die Grenzen zur Hygiene oder Wellness-Kuren sind fließend.
Zu den "Anbietern von Kosmetikprodukten" zählen wir sowohl die Hersteller und Importeure von Kosmetikprodukten, als auch deren relevante Handels- und Vertriebsformen.
(Vertiefende Informationen erhalten Sie am Fuße dieser Seite)

Wir möchten Ihnen von dieser Web-Seite aus den Zugang zu jenen Agenturen verschaffen, die durch diverse Aktivitäten für Anbieter von Kosmetikprodukten bereits über spezifisches Know-how verfügen und das auf ihren Homepages zum Ausdruck bringen.

Designleistungen für Anbieter von Kosmetikprodukten
A.UND.W, B: Branding und Packaging für Apothekenkosmetik
anagram Design, HH: Überarbeitung der Nivea Gesichtsmasken

Direktmarketing für den Absatz von Kosmetikprodukten

Events für Anbieter von Kosmetikprodukten
Panta Rhei, Unterhaching: Tagungen / Seminare für Kadus

Klassik / Werbung für Anbieter von Kosmetikprodukten
bond-werbeagentur, Mannheim: Plakate für Wella Haarkosmetik
KARNAT, Borgholzhausen: Werbliche Arbeit für ALCINA

Multimedia für Anbieter von Kosmetikprodukten

Öffentlichkeitsarbeit für Anbieter von Kosmetikprodukten
PENTACOM KR: Betreuung des PR-Etat der Marke Carita

Promotions / Verkaufsförderung für Anbieter von Kosmetikprodukten

Spezialitäten für Anbieter von Kosmetikprodukten
3c GmbH, M: Präsentations-DVD für ARTDECO
medienfabrik, GT: Kundenmagazin für Börlind Gruppe


Service:
Bereits ausgearbeitete Vermarktungsideen für Kosmetik
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Wikipedia Veröffentlichung zum Stichwort „Kosmetik“
(Stand: November 09) Autoren.

Der Ausdruck Kosmetik (vom altgriechischen Adjektiv kosmetikós, aus dem Verb „ordnen“, „schmücken“) bezeichnet die Körper- und Schönheitspflege, bzw. die Erhaltung, Wiederherstellung oder gar Verbesserung der Schönheit des menschlichen Körpers.

Im Laufe des 18. Jahrhunderts verbreitete sich in Frankreich die Bezeichnung „cosmétique“, und erst um 1850 gelangte der Begriff Kosmetik von Frankreich aus in den deutschen Sprachraum, wo allgemein auch weiterhin von Schönheitsmitteln die Rede war, während im wissenschaftlichen Sprachgebrauch noch bis ins 18. Jahrhundert zwischen cosmetica medicamenta (Schminck-Arzteneyen) und ars cosmetica (Modearzneyen) unterschieden wurde.

Bestimmte Substanzen, die Kosmetika, reinigen, stabilisieren, vitalisieren, deodorieren oder parfümieren die Haut, Nägel und Haare. Auch natürliche Methoden und Übungen wirken kosmetisch; zu den bekanntesten dürften Kneippgüsse und Saunieren gehören. Die Grenzen zur Hygiene oder Wellness-Kuren sind fließend. Kosmetik will das Körperäußere verschönern und pflegen und ist abhängig vom jeweiligen Kulturverständnis eines Volkes. Viele kosmetische Produkte zielen und zielten darauf ab, die Alterung und die Begrenztheit des Körpers weniger sichtbar zu machen. Im alten Ägypten der Pharaonenzeit wurde die Nekrokosmetik mit Balsamierungsverfahren entwickelt, um einen Leichnam noch lange vor dem Verfall zu bewahren. Viele Kosmetika der Neuzeit wollen auch das Altern aufhalten oder weniger sichtbar machen.

Generell soll Kosmetik nicht nur verschönernd wirken, sondern mindestens ebenso das Lebensgefühl steigern; eventuell auch soziales Prestige ausdrücken. Das Zieren und Pflegen des Körpers ist so alt wie die Menschheit selbst.

In der Kosmetikindustrie von heute unterscheidet man grob zwischen dekorativer Kosmetik und pflegender Kosmetik: Pflegende Kosmetik versucht, die Schönheit von Haut und Haar zu unterstützen und zu erhalten – hierzu gehören zum Beispiel Creme, Lotion, Peeling, Shampoo, Zahnpasta, Mundwasser aber auch eher auf Männer abzielende Produkte wie Rasierschaum und Rasierwasser. Die dekorative Kosmetik hingegen verändert das Aussehen mittels färbender Kosmetika – Beispiele sind Make-up, Mascara, Lidschatten, Lippenstift oder Rouge.

Gesetzgebung für kosmetische Produkte
Die Gesetze zu kosmetischen Produkten befanden sich ab 1927 im Lebensmittelgesetz. 1978 trat eine neue Kosmetikverordnung in Kraft und Gesetzestexte über Kosmetikprodukte fand man im Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz. Mit Zusammenwachsen des europäischen Binnenmarktes sollte die nationale Gesetzgebungen in ein einheitliches europäisches Gesetz übergehen. Grundlage schaffte hierfür die EG-Kosmetikrichtlinie, die bereits 1976 in Kraft trat. Viele europäische Staaten haben die EG-Kosmetik-Richtlinie nach 1976 nicht in nationales Recht überführt, es existierten also vielfach nationale Sonderregelungen.

Das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz macht dem Hersteller von kosmetischen Produkten Auflagen zum besseren Schutz der Verbraucher in Bezug auf zugelassene Inhaltsstoffe, Konservierungsmittel, Farbstoffe, UV-Filter. Ferner müssen Kosmetikhersteller auf die gesetzlich zulässigen Kennzeichnungsvorschriften achten. Diese Kennzeichenvorschriften fordern beispielsweise eine Verpackung bzw. ein Verpackungsetikett mit Angaben, die leicht lesbar und unverwischbar sind. Enthalten müssen diese Angaben die Herstellerdaten, der Nenninhalt, eine Chargencodierung, der Verwendungszweck und gegebenenfalls notwendige Warnhinweise. Seit der 5. und 6. Änderung der EG-Kosmetik-Richtlinie müssen Hersteller auf der Verpackung auch Angaben zu den verwendeten Inhaltsstoffen machen.

Das Kosmetikrecht sieht vor, dass der verantwortliche Hersteller bzw. Importeur die gesundheitliche Unbedenklichkeit seiner Produkte vor der Vermarktung feststellt. Hierzu benötigt er einen Sicherheitsbewerter, der persönlich dafür verantwortlich zeichnet, dass das kosmetische Mittel bei bestimmungsgemäßer und vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung sicher ist. Diese Regelung stellt ein wichtiges Instrument des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes dar. Die Europäische Kommission hat in ihrem aktuellen Entwurf einer neuen europäischen Kosmetikverordnung („Simplification Cosmetics Directive 76/768/EEC“) betont, dass sie der Sicherheitsbewertung künftig einen noch höheren Stellenwert einräumen will.

Wirtschaftliches
Im Jahr 2007 wurden in Deutschland folgende Mengen an Kosmetikprodukten hergestellt:

Produkt Menge t/Jahr
Parfüm 287 t/Jahr
Duftwässer 4.309 t/Jahr
Schminkmittel (Augen) 1.370 t/Jahr
Schminkmittel (Lippen) 3.170 t/Jahr
Handpflegemittel 14.106 t/Jahr
Nagelpflegemittel 2.190 t/Jahr
Fußpflegemittel 4.483 t/Jahr
Schminkmittel (Gesicht) 6.270 t/Jahr
Sonnenschutzmittel 11.670 t/Jahr
Flüssige Haarwaschmittel 135.110 t/Jahr
Haarsprays 35.970 t/Jahr
Haarfärbemittel 55.080 t/Jahr
Zahnputzmittel 73.260 t/Jahr
Duschbäder 99.400 t/Jahr
Schaumbäder 42.380 t/Jahr

Inhaltsstoffe von Kosmetik
Die Inhaltsstoffe von Produkten können zwei verschiedene Funktionen haben – eine im Produkt selbst, wie beim Emulgator oder dem Konservierungsstoff oder eine Funktion auf den Körper. Als Mindestanforderung für Naturkosmetik gilt, dass die Produkte frei sein müssen von Fetten auf Mineralölbasis (wie Silikonen oder Paraffinen), synthetischen Farben und Düften (wie polyzyklischen Moschusverbindungen), Phthalaten, Formaldehyd und Formaldehydabspaltern, bedenklichen UV-Licht-Filtern, synthetischen Konservierungsmitteln (wie konservierenden Parabenen oder halogenorganische Verbindungen) und Nitrosaminen und auch Wasser.

Kosmetikwerbung
Die meisten Menschen zeigen eine deutliche Neigung, die Sprache für die Abbildung der Wirklichkeit zu halten. Sie schließen von der Existenz eines Wortes auf die Existenz eines entsprechenden Sachverhaltes. Daraus erwächst eine Form der Sprachverführung, die man Wort- oder Sprachrealismus nennt Kosmetik-Markennamen enthalten daher häufig mehr oder weniger direkt Hinweise auf Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten der Produkte. Wenn Konsumenten einen tatsächlichen Zusammenhang zwischen Namen und Eigenschaft des Produktes annehmen, unterliegen sie dieser Beeinflussungstechnik. Glaubt man an die Möglichkeit eines Gasaustausches durch die Poren der Epidermis, nur weil es in der deutschen Sprache das Wort Hautatmung gibt, ist man einer Sprachverführung durch den Wortrealismus erlegen. Wenn beispielsweise Kosmetikartikel mit Ausdrücken wie „Aufbaustoffe“, „Cremebad“, „Schönheitsspülung“ oder „Nährcreme“ versehen werden und der Konsument diese Produktbezeichnungen mit den Produkteigenschaften gleichsetzt, liegt ebenfalls diese Beeinflussungstechnik vor. Objektiv ist es jedoch nicht möglich, den Körper oder die Haut von außen zu ernähren.

Kosmetikausbildung
Die Berufsausbildung auf dem Gebiet der angewandten Kosmetik begann in Deutschland 1912, als der in der Berliner Charité tätige Arzt Dr. Richter einen Lehrgang für kosmetisch-medizinische Assistentinnen einrichtete, der zum Beginn des 1. Weltkriegs eingestellt wurde. In den zwanziger Jahren bildeten Firmen (Elizabeth Arden, Helena Rubinstein), Friseurinnen und Masseurinnen Kosmetikerinnen aus – Elisabeth von Lettow-Vorbeck, Charlotten Daniger und Isa Schreck von Rutkowski in Berlin sowie Ella Schöner in München boten in ihren Schulen Kurzlehrgänge an. In den dreißiger Jahren wurde auf Betreiben der „Fachgruppe für Schönheitspfleger beim Reichsstand des Deutschen Handwerks“ 1939 vom zuständigen Ministerium eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung erlassen, die wegen des 2. Weltkrieges nicht mehr zur Anwendung kam. In den fünfziger Jahren waren Kurzlehrgänge für Kosmetik, Handpflege und Fußpflege üblich. Mit der Zunahme der für eine Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten verlängerte sich in den sechziger Jahren die Ausbildungszeit auf halbjährige, später einjährige Lehrgänge. Eine rein betriebliche Ausbildung wurde nach wenigen Jahren wegen unzureichender Ergebnisse wieder aufgegeben. In den siebziger und achtziger Jahren wurden in der Mehrzahl der Bundesländer private ein- und zweijährige Berufsfachschulen für Kosmetik staatlich anerkannt, deren Absolventinnnen als „staatlich geprüfte“ oder „staatlich anerkannte“ Kosmetikerinnen ihren Beruf ausüben. Gegen den Widerstand der Berufsverbände erließ das Bundeswirtschaftsministerium 2003 eine Verordnung, die neben der vollschulischen Ausbildung das duale System einführte. Diese Ausbildungsform ist bis heute umstritten.

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