Mineralwässer
Als "Mineralwasser" wird ein qualitativ hochwertiges Grundwasser bezeichnet, das meist aus einer großen Tiefe stammt.
Zu den "Anbietern von Mineralwässern" zählen wir ausschließlich Hersteller bzw. Erzeuger, keine Handelsunternehmen oder Betriebe der Gastronomie. (Vertiefende Informationen erhalten Sie am Fuße dieser Seite)
Wir möchten Ihnen von dieser Web-Seite aus den Zugang zu jenen Agenturen verschaffen, die durch diverse Aktivitäten für Anbieter von Mineralwässern bereits über spezifisches Know-how verfügen und das auf ihren Homepages zum Ausdruck bringen.
Designleistungen für Anbieter von Mineralwasser
DIE CREW AG; S: Flaschengestaltung für Eiszeitquell
Kreativagentur Thomas, GZ: Produktdesign Wasserflasche für Capsnap
Direktmarketing für den Absatz von Mineralwasser
Events für Anbieter von Mineralwasser
Klassik / Werbung für Anbieter von Mineralwasser
DAMM & BIERBAUM, F: Produktkampagne für Elisabethen Quelle
DIE CREW AG; S: Umfangreiche Markenarbeit für Eiszeitquell
Multimedia für Anbieter von Mineralwasser
DIE CREW AG; S: Internetauftritt für Hirschquelle
JvM AG, HH: Website für Evian
Öffentlichkeitsarbeit für Anbieter von Mineralwasser
Promotions / Verkaufsförderung für Anbieter von Mineralwasser
DIE CREW AG; S: Promotion für Eiszeitquell
Spezialitäten für Anbieter von Mineralwasser
Service:
Bereits ausgearbeitete Vermarktungsideen für Mineralwässer
Die richtige Agentur für Mineralwasser per agenturscouts finden
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Wikipedia Veröffentlichung zum Stichwort „Mineralwasser“
(Stand: November 09) (Autoren).
Produktbezeichnungen
Die offiziellen Produktbezeichnungen in Deutschland sowie in Österreich lauten:
Natürliches Mineralwasser: Es hat seinen Ursprung in unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen, wird an der Quelle abgefüllt und muss amtlich anerkannt werden. Seine Inhaltsstoffe dürfen nur unwesentlich schwanken. Natürliches Mineralwasser ist das einzige Lebensmittel, das in Deutschland amtlich zugelassen wird.
Quellwasser: Es stammt ebenfalls aus unterirdischen Vorkommen und muss den übrigen Anforderungen für Mineralwasser (mit Ausnahme der erlaubten Aufarbeitungsmethoden) nicht entsprechen. Es bedarf keiner amtlichen Anerkennung.
Tafelwasser: Es besteht hauptsächlich aus Trinkwasser. Es gibt keine Anforderungen an den Mineralstoffgehalt oder die Behandlungsmethoden. In Deutschland darf es nur aus bestimmten Stoffen bestehen: Mineralwasser, Trinkwasser, natürliches salzreiches Wasser (Natursole) oder durch Wasserentzug im Gehalt an Salzen angereichertes natürliches Mineralwasser, Meerwasser, Natriumchlorid und zugelassene Zusatzstoffe. Bei erhöhtem Kohlendioxid-Gehalt wird es auch als Sodawasser bezeichnet (Grenzwert in Deutschland: > 570 mg/l Natriumhydrogencarbonat und Kohlendioxid).
Heilwasser: Wasser, das aufgrund des Nachweises einer heilenden, lindernden oder vorbeugenden Wirkung als Arzneimittel zugelassen wurde. Der Mineralstoff- und Spurenelementgehalt von Heilwässern liegt meistens in ähnlicher Größenordnung wie bei Natürlichen Mineralwassern.
Nicht abgepacktes Trinkwasser aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung wird meist als Leitungswasser bezeichnet. Kohlensäurehaltiges Mineralwasser wird auch als saurer Sprudel oder als Selterswasser (kurz Selters) bezeichnet. In Deutschland darf rechtlich als „Sprudel“ nur Mineralwasser und nur dann bezeichnet werden, wenn es unter Kohlendioxidzusatz abgefüllt wurde oder es sich um einen Sauerbrunnen handelt, bei dem das Wasser unter natürlichem Kohlensäuredruck sprudelt. Sauerbrunnen oder Säuerlinge sind Mineralwasser, die natürlicherweise mehr als 250 mg/l Kohlendioxid enthalten und keine weitere Behandlung erfahren haben; ausgenommen ist weiterer Kohlendioxidzusatz.
Rechtliches in Deutschland
Mineralwässer und Heilwässer benötigen als einzige Lebensmittel in Deutschland eine amtliche Anerkennung. Amtlich anerkannte Mineralwässer werden mit dem Namen der Quelle und dem Ort der Quellnutzung vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Bundesanzeiger bekanntgegeben.
Die verschiedenen Begriffe, zulässige Höchstwerte für Inhaltsstoffe, Behandlung etc. sind in der Mineral- und Tafelwasserverordnung festgeschrieben.
Im Gegensatz zu anderen Lebensmitteln wird Mineralwasser nicht mit lediglich 7 % Umsatzsteuer besteuert, sondern mit 19 %, da es laut Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände nicht in die Kategorie der Grundnahrungsmittel wie z. B. Kaffee oder Tee fällt. Diese Einordnung wurde vorgenommen, weil durch das Leitungswasser ein Substitut zum Mineralwasser vorhanden ist.
Natürliches Mineralwasser
Die Zusammensetzung des natürlichen Mineralwassers, die Temperatur in der Quelle und seine übrigen wesentlichen Merkmale müssen im Rahmen natürlicher Schwankungen konstant bleiben. Einem natürlichen Mineralwasser darf – mit physikalischen Verfahren – Kohlensäure entzogen bzw. hinzugefügt werden. Zudem ist es erlaubt, Eisen und Schwefel zu entfernen (enteisentes bzw. entschwefeltes Mineralwasser). Eine weitere Behandlung ist nicht zulässig.
Verkehrsbezeichnung für natürliches Mineralwasser im Sinne der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung sind:
natürliches Mineralwasser
natürliches kohlensäurehaltiges Mineralwasser
natürliches Mineralwasser mit eigener Quellkohlensäure versetzt
natürliches Mineralwasser mit Kohlensäure versetzt
Säuerling oder Sauerbrunnen
Mineralwasser mit einem natürlichen Kohlendioxidgehalt von mehr als 250 Milligramm pro Liter darf zusätzlich als Säuerling oder Sauerbrunnen bezeichnet werden. Die Bezeichnung Sprudel kann diese Benennung ersetzen, wenn das Mineralwasser im wesentlichen unter natürlichem Kohlensäuredruck aus der Quelle hervorsprudelt. Oft ist die Bezeichnung „Sprudel“ auch Bestandteil des Quellnamens.
Stilles Mineralwasser ist ein natürliches Mineralwasser, dem Kohlensäure vollständig oder teilweise entzogen wurde. Es wird z.T. in die grüne Brunnen-Einheitsflasche abgefüllt. Deklaration und Kohlensäuregehalt Stiller Wässer sind gesetzlich nicht vorgegeben.
Mineral- und Tafelwasserverordnung
Die Mineral- und Tafelwasserverordnung schreibt strengere mikrobiologische Grenzwerte als beim Trinkwasser vor, die u. a. durch die Lebensmittelüberwachung kontrolliert werden. Sie gelten aber nur für den Ort der Abfüllung, nicht für den weiteren Weg bis zum Verbraucher, während die Anforderungen an Trinkwasser für den Ort der Entnahme gelten. Jede Quelle muss amtlich anerkannt sein, von denen es in Deutschland derzeit 800 gibt (Stand: 2008).
Während bei der Trinkwasseraufbereitung erheblich in das Produkt eingegriffen wird, darf Mineralwasser in seiner ursprünglichen Zusammensetzung nicht verändert werden - abgesehen von einer Entziehung des Eisens (Enteisenung), sofern sie für die Haltbarkeit des Produkts unerlässlich ist, sowie von der üblichen Versetzung mit Kohlenstoffdioxid (CO2), wodurch im Wasser Kohlensäure (H2CO3) gebildet wird. Auf beide Behandlungen ist auf dem Etikett hinzuweisen. Die meisten Mineralwässer weisen am Austrittsort einen nicht annähernd so hohen Kohlensäure-Gehalt auf wie nach der Flaschenfüllung. Das H2CO3 dient der Haltbarkeit, da es durch die Ansäuerung für ein stabil antimikrobielles Milieu sorgt. Das Verfallsdatum sehr kohlensäurearmer Wässer wird dementsprechend wesentlich schneller erreicht.
Geschmack
Sehr calciumreiche Mineralwässer schmecken oft bitter, vor allem wegen des hohen Calciumsulfat-Anteils.
Mineralwasserkonsum in Europa
Mittlerer jährlicher Konsum von abgefülltem Mineralwasser (2007)
Belgien 129.0 Liter/Person
Deutschland 155.9 Liter/Person
Frankreich 121.9 Liter/Person
Griechenland 105.4 Liter/Person
Großbritannien 26.2 Liter/Person
Italien 198.0 Liter/Person
Österreich 96.5 Liter/Person
Polen 61.9 Liter/Person
Portugal 94.5 Liter/Person
Schweiz 118.0 Liter/Person
Slowakei 75.2 Liter/Person
Spanien 136.5 Liter/Person
Ungarn 102.2 Liter/Person
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