Info Telefon: 0211-168246-0
 
agenturscounts

Sozialwesen


Zu den Aufgaben des Sozialwesens gehören die Fürsorge (z. B. in der Sozial-, Alten- und Jugendhilfe) und die Vorsorge (z. B. in der Beamten- und Soldatenvorsorge und die Sozialversicherungen). (Vertiefende Informationen erhalten Sie am Fuße dieser Seite)

Wir möchten Ihnen von dieser Web-Seite aus den Zugang zu jenen Agenturen verschaffen, die durch diverse Aktivitäten für das Sozialwesen bereits über spezifisches Know-how verfügen und das auf ihren Homepages zum Ausdruck bringen.

Designleistungen für das Sozialwesen

Direktmarketing für das Sozialwesen

Events für das Sozialwesen

Klassik / Werbung für das Sozialwesen
COMMWORK GmbH, HH: Kalenderprojekt für die AWO
convergence, KR: Relaunch der Marke "so.fa."
knallrot. GmbH, F: Markenarbeit für IG Metall Bildungsstätten
Ogilvy, D: Spendenplattform für Düsseldorfer Kindertafel e.V.
Rothkopf & Huberty, D: Unterstützerkampagne Donum vitae

Multimedia für das Sozialwesen

Öffentlichkeitsarbeit für das Sozialwesen

Promotions / Verkaufsförderung für das Sozialwesen
Connect GmbH, Kronberg: „Kinder stark machen“-Tour für BZgA
Spezialitäten für das Sozialwesen
3c GmbH, M: Visuelle Unterstützung des CSU Bundestagswahlkampfs
steindesign, H: Mitgliederzeitung der StBG zur Unfallprävention



Service:
Ausgearbeitete Vermarktungsideen für soziale Einrichtungen
Die richtige Agentur für das Sozialwesen per agenturscouts finden



Hinweis
Hinweis zu allen Links: Mit seinem Urteil vom 12.05.1998 - 312O85/98 »Haftung für Links« hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dieses kann - so die Gerichtsentscheidung - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Internetdarstellung und machen uns diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Website angebrachten Links.



Wikipedia Veröffentlichung zu Sozialwesen (Stand Juni 2010) Autoren.

Das Sozialwesen (Synonym und Kurzwort das Soziale) ist Ort der Sozialen Arbeit und des Gegenstandes deren, der sozialen Praxis, innerhalb eines sozialen Staatssystems. Sozialwesen ist an das jeweilige politische Sozialsystem gebunden. Es ist eine der Säulen einer sozialen Marktwirtschaft. Sozialwesen ist eine der Grundaufgaben eines Staates. Wissenschaftlich betreut wird es von den Disziplinen der Sozialpädagogik, des Sozialmanagements, des Gesundheitswesens und von Bereichen der Polizeiwissenschaft. Sozialpädagogen und Sozialarbeiter, wie sie regional auch heißen, arbeiten und forschen im Sozialwesen. Doch ist Sozialwesen von seiner wissenschaftlichen Disziplin Soziale Arbeit zu unterscheiden.

Struktur des Sozialwesens
Organisationsaufgaben des Sozialwesens sind die Fürsorge (z. B. Sozial-, Alten- und Jugendhilfe) und die Vorsorge (Beamten- und Soldatenvorsorge und die Sozialversicherungen). Die Organisationsstruktur gliedert sich in die öffentliche Verwaltung (z. B. Kommunalämter wie Sozial- oder Gesundheitsamt) und Organisationen (z. B. Krankenkassen, freie Träger, private Träger). Leistungen werden in Geld-, Dienst- oder Sachleistungen erbracht. Strukturell gibt es eine bürokratische, hierarchische Struktur und eine Teamstruktur zu unterscheiden. Diese wird kategorisiert nach Arbeitsteilung, Koordination und Art der Leitung (Führungsstile, Delegation) und der jeweiligen Kompetenzstruktur.

Träger des Sozialwesens
Man unterscheidet zwischen öffentlichen Trägern (Bund, Ländern und Gemeinden) und freien Trägern (Trägern der freien Wohlfahrtspflege). Daneben treten zunehmend auch private Träger im Feld des Sozialwesens auf. Ein öffentlicher Träger in Bayern ist beispielsweise der Kreisjugendring eines Landkreises. Die freien Träger gehen vom Jugendrotkreuz über die Diakonie oder Caritas bis zu einem Hospizverein. Da gibt es Einrichtungen von Betreuungsvereinen, SOS Kinderdorf oder der Lebenshilfe. Private Träger sind freie Träger, die nicht auf Gemeinnützigkeit, sondern auf kommerziellen Profit angelegt sind.

Sozialwesen der Bundesrepublik Deutschland
Rechtlich gesehen ist das Soziale eine grundgesetzliche Staatszielbestimmung der Bundesrepublik Deutschland: Sie ist ein „sozialer Bundesstaat“ (Art. 20, Abs. 1). Demzufolge hat jeder Mensch in Deutschland (nicht nur jeder deutsche Staatsangehörige) einen Grundanspruch darauf, dass sich der Staat in äußerster Not um ihn kümmert. Rechtslegend für das Sozialwesen ist die Sozialgesetzgebung, daneben zum Beispiel das SGB der Bundesrepublik Deutschland. Außerdem greift in Deutschland durch seine föderale Struktur das Subsidiaritätsprinzip gegenüber freien Trägern der Wohlfahrtspflege. Verwaltet und gesteuert wird das Sozialwesen durch Sozialämter, welche den Ministerien für Soziales der Länder und des Bundes unterstehen. In vielen Bereichen des Sozialwesens, sofern es sich nicht um hoheitliche Gebiete handelt, werden diese von freien (meist kirchliche, caritative Organisationen) oder privaten Trägern (kommerziell) unterstützt.

© Dieser Text untersteht der GNU-Lizenz.